Aktualisierung im Strahlenschutz Dezember
Strahlenschutzkurs, Aktualisierung im Strahlenschutz – Ihre Kurse 2021 und 2022
Nach Röntgenverordnung in der aktuellen Fassung für den Bereich Röntgendiagnostik dient dieser Kurs der Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz. Dieser Kurs gilt als Aktualisierung für die Grundfachkunde, aber auch für alle Spezialfachkunden, wie z. B. DVT.
Zu beachten ist, dass die zuständigen Behörden eine Aktualisierung der Fachkunde datumsgenau einfordern.
Aktualisierung für Medizin und Zahnmedizin: 11.12.2021
Dauer: 08:35 Uhr bis 16:50 Uhr
Ort: Krefeld / NRW
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Die Aktualisierung im Strahlenschutz MUSS innerhalb von 5 Jahren (60 Monaten!)
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Bei Fragen zum Kursangebot wenden Sie sich gern direkt an unser freundliches Team: KONTAKT
Wichtiges zum Strahlenschutzkurs, Aktualisierung im Strahlenschutz
Alle 5 Jahre aktualisieren |
Nachweise der Aktualisierung |
Die Kenntnisse im Strahlenschutz müssen bei Ärzten und Zahnärzten mindestens alle 5 Jahre aktualisiert werden. So sieht es § 48,49 StrlSchV vor. Es handelt sich um eine Aktualisierungs-PFLICHT. Maßgeblich für diese Frist ist immer das Datum des letzten Kurstages. Somit hat jeder Teilnehmer seinen persönlichen |
Ihre Aktualisierungsnachweise sind aufzubewahren um eine chronologische Aktualisierungskette auf Nachfrage der zuständigen Behörden für den Strahlenschutz (Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf sowie die Zahnärztekammer Nordrhein) nachweisen. Die Archivierung muss dabei persönlich erfolgen.
HINWEIS: Aktualisierungskurse (nur) für die weitergehende Technik „DVT“ gibt es nicht! Die Spezialfachkunde DVT wird nach Bescheinigung durch die zuständige Stelle (in Nordrhein ist dies die Zahnärztekammer Nordrhein) stets zusammen mit der Grundfachkunde aktualisiert. (Quelle: https://www.zahnaerztekammernordrhein.de/fuer-die-praxis-fortbildung/aktualisierung-strahlenschutz-1/)
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